Im Spannungsfeld zwischen PEPP und Praxis

Die diesjährige Herbsttagung der Pensions-Akademie am 13. September 2018 setzte wiederum auf ein breites Spektrum an zukunftsträchtigen Themen. Diese werden uns Akteure auf ganz eigene Weise sowie mit wachsender Intensität in den kommenden Jahren beschäftigen, bewegen und herausfordern.

Am Vormittag standen zwei Fachreferate im Mittelpunkt. Während Andre Cera von der Otto Group bisherige Erfahrungen aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bündelte, die an der Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis angesiedelt waren, präsentierte die EIOPA-Expertin Sandra Hack mit PEPP neue Wege, sprich ein geplantes Produkt, für eine gesamteuropäische Pensionslandschaft.

Mehr PEPP für alle – aber wie?!

PEPP steht für Pan-European Personal Pensions Product (PEPP) und für besondere Ansprüche. Denn um die geht es mittlerweile in nahezu ganz Europa. Auch wenn laut Frau Hack europäische Pensionslösungen nicht unbedingt im Fokus der EU-Entscheider stehen, im Zuge der hin und wieder mit unterschiedlicher Vehemenz (und durch nationale Interessen) geprägten Diskussion um eine europäische Kapitalmarkt-Union rücken regelmäßig Pläne für grenzüberschreitende Altersvorsorgeprodukte ins Visier. Denn es stehen nicht nur die staatlichen Alterssicherungssysteme vor gewaltigen Herausforderungen, sondern die Menschen selbst vor vollkommen neuen Perspektiven. Das gilt insbesondere für Staaten, in denen bis dato weder die private Altersvorsorge noch die betriebliche Altersversorgung ein relevantes Volumen erreichen. Doch während dank MiFID, EIOPA oder Solvency II etc. auf Anbieterseite europaweit regulatorische Schritte bereits realisiert wurden, sieht die diesbezügliche Produkt-Agenda noch leer aus. Deshalb möchte die EIOPA mit PEPP als Lösung genau dort ansetzen: Mehr Transparenz, Homogenität, grenzüberschreitende Guidance der Anbieter und zentrale Produktlizenzierung für die nationale Ebene. Aber auch andere Kriterien, die EIOPA für PEPP ins Spiel bringt, sind anspruchsvoll in der realen Umsetzung, dazu zählen u. a.:

  • Entwicklung als „echtes“ Rentenprodukt mit Investmentstrategie
  • Effektive Verbindung von Akkumulation mit Dekumulation
  • Kosteneffizient und anbieterneutral
  • Grenzenlose Portabilität
  • Keine fiskalischen Nachteile (Nicht-Diskriminierung)
  • Standardisierung hinsichtlich Transparenz und Skaleneffekten
  • Etablierung als lizensiertes Qualitätslabel für Konsumenten
  • Länderübergreifende Vergleichbarkeit

 

Keine Alternative in Sicht

Zu diesen an und für sich schon anspruchsvollen Kriterien kommen noch unterschiedliche nationale Prämissen, steuerliche wie gesetzliche Richtlinien oder verschieden ausgeprägte Anlage- wie Risikomentalitäten der jeweiligen Arbeitnehmer hinzu. Deshalb dürfte schnell klar werden, um welche Komplexität es bei der Entwicklung und der (potentiellen) Implementierung von PEPP eigentlich geht. Dies gilt umso mehr im Hinblick auf eine mögliche Umsetzungsfrist; vom BREXIT oder anderweitigen nationalen, fiskalischen oder rechtlichen Alleingängen ganz zu schweigen. Dennoch soll PEPP entwickelt werden, und wird es dem Anschein nach auch. Denn die demografischen Entwicklungen in Europa, der zunehmende Druck auf staatliche Altersvorsorgesysteme, eine wachsende Mobilität der Arbeitnehmer sowie immer niedriger werdende Ansparmöglichkeiten und Alterseinkünfte etc. lassen kaum Spielraum, um einer Rentenlücke mit wahrhaft kontinentalen Ausmaßen und Auswirkungen entgegen zu steuern.

Selbst Ziele stehen noch im Weg

Europaweit gängige Produkte brauchen auch grenzenlose Expertisen, um den europäischen bAV-Markt gesamtheitlich weiterzuentwickeln. Doch ich gehe davon aus, dass der Weg zu einem einheitlichen europäischen Pensionsprodukt, das transparent, kosteneffizient und etabliert ist, noch voller Hindernisse sein dürfte. Etwas übertrieben formuliert, könnte es auch heißen: bei PEPP stehen selbst manche Ziele noch im Weg. Denn ein absehbar zusätzlicher Verwaltungsaufwand und so manches Detail dürfte aus meiner Sicht die Attraktivität selbst für ein grenzenloses Produkt auf nationaler Ebene begrenzen. So frage ich mich beispielsweise, gesetzt dem Fall eine fiktive „Deutschland-Rente“ hätte eine PEPP-Lizenz, ob es dann möglich wäre als Ausländer grenzüberschreitend Einzahlungen zu leisten und wie dabei nationales Steuerrecht zur Anwendung käme? Es sind also noch eine Menge Fragen offen. Dennoch: mehr Pep in der Altersvorsorge ist durchaus angebracht, bevorzugter Weise aber in der bAV. Dafür setzen wir uns auch in der Pensions-Akademie ein und freuen uns über engagierte Mitstreiter!

BRSG – Erste Erfahrungen zur Umsetzung aus der Praxis

Das in diesem Jahr initiierte Betriebsrentenstärkungsgesetz geht für viele Akteure auf dem Parkett theoretisch wohl in eine richtige Richtung. Aber in der Praxis lassen sich dann noch etliche Details identifizieren und Schwachstellen finden, an denen Nachbesserungen dringend angeraten sind. Auch deshalb nahm sich unser Referent Andre Cera von der Otto Group fünf wichtige Bestandteile des BRSG und deren Auswirkungen im bAV-Alltag detailliert vor. Es wurde ein rundum „schnittiger“ Beitrag. Denn immer wieder kam Herr Cera mit pointiertem Blick auf ein besonderes Berufsbild zurück, den Friseur. Generell wurde schnell deutlich, dass anhaltende Komplexität und systematische Darstellungszwänge es den Arbeitgebern nach wie vor schwer machen, eine bAV effizient auf den Weg zu bringen – zum Beispiel eben im Friseursalon. In manchen Punkten kommt aus Sicht von Herrn Cera durch das BRSG eben (noch) keine Hilfestellung, sondern droht zusätzlicher Aufwand.

Fünf Punkte im kritischen Fokus

Beginnend mit dem Punkt „Förderbeitrag für Geringverdiener“ wurde festgestellt, dass zwar die Intention, neue Anreize für Zusatzvorsorge zu schaffen, durchaus Anerkennung findet. Dennoch gilt die Förderung nur für neue Beiträge. Bis dato engagierte Arbeitgeber werden diesbezüglich benachteiligt. Noch kritischer wurde der damit verbundene administrative Aufwand sowie mögliche Förderbeitragsrückforderungen gesehen. Auch der zweite Punkt, Erweiterung der steuerlichen Förderung, wird eher skeptisch betrachtet. Zumal hiervon eher Besserverdienende profitieren und die eigentliche Zielgruppe (KMU-AN, Geringverdiener) diesbezüglich leer ausgeht. Dazu kommt das Risiko der Doppelverbeitragung für unterhalb der BBG-Verdiener und tariflich fixierte Umwandlungsgrenzen. Drittens, der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung, der in Anspielung auf Politiker-Äußerungen durchaus als „die Mutter aller Probleme“ bei der Umsetzung des BRSG bezeichnet werden kann. Denn dieses Kriterium macht neben wenigen positiven Aspekten gerade im Vertragsbestand extrem komplexe Berechnungen notwendig. Zumal in der Planungsphase auch vergessen wurde, IT-Dienstleister und Versicherer bzw. Produktanbieter in den Entwicklungsprozess einzubinden. Sodass hinter der formell definierten 15%-Bezuschussung durch einen AG ein enormer administrativer Aufwand steckt, da nicht einfach „on-top“ gezahlt werden kann. Zumal kein Unternehmen weiß, was am Jahresende an Zahlungsverpflichtungen oder Zahlungsmöglichkeiten offen bleibt – und salopp gesagt: wohin dann damit. Mit der Anpassung der Riester-Rente und der damit verbundene Abschaffung der Doppelverbeitragung für dieses Produkt hat der Gesetzgeber zwar einen fulminanten Missstand beseitigt, aber eben nicht ganzheitlich für die komplette bAV-Produktlandschaft. Für AN dürfte damit aus Sicht des Referenten ein bAV-Riester-Vertrag zwar attraktiver aber nicht zwingender geworden sein, vom zusätzlichen Aufwand für die AG zu schweigen. Auch Andre Cera betonte seine grundsätzliche Skepsis: „Kann mir jemand einen einzigen Vorteil nennen, warum Riester in der bAV sinnvoller als in der privaten Vorsorge sein soll?“. Der fünfte und letzte Punkt, der Freibetrag bei Grundsicherung, fand die positivste Resonanz beim Referenten und schafft gerade für prekäre Zielgruppen erheblichen Mehrwert, bei überschaubarem Aufwand für Arbeitgeber.

Wohl alle Teilnehmer der Pensions-Akademie wissen aus eigener Praxis, wie komplex die Materie geblieben ist – und deshalb bringe ich noch einmal den Friseur ins Spiel. Denn über die anhaltende Komplexität in der bAV freut sich mit Sicherheit nicht der Friseur, sondern laut Herrn Cera höchstens sein Steuerberater. Doch gerade Praxisberichte wie dieser können durch authentischen Erfahrungsdruck immer stärker für die (noch) bestehenden Probleme sensibilisieren und somit den Weg für nachhaltige Verbesserungen für die bAV ebnen. Auch als Pensions-Akademie bleiben wir diesem Ansatz treu!

Eine Zusammenfassung weiterer spannenden Vorträge und pointierter Eindrücke von unserer 5. Fachtagung der Pensions-Akademie gibt es hier.