Was hält das bAV-Jahr 2019 für uns bereit?

Gut ein Jahr ist es nun her, dass mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eine umfassende bAV-Reform in Deutschland eingeführt wurde. Verschiedenste Vertreter und Akteure des deutschen Pensionsmarktes haben sich bereits mit den entstandenen Chancen aber auch den Herausforderungen und noch ungeklärten Fragen an die bAV auseinandersetzt. Auch die EbAV-II-Richtlinie, die am 13. Januar 2019 in Kraft treten wird, ist ein großer Themenschwerpunkt, der die Pensionswelt 2019 beschäftigen wird. Hinzu kommen die regulatorischen Anforderungen in Form von  EZB-/EIOPA-Meldewesen. Wir haben die wichtigsten Neuerungen und die größten Wünsche und Anforderungen an die betriebliche Altersversorgung in einer kurzen Statementsammlung zusammengefasst.

Jürgen Scharfenorth, Vorstand der Pensions-Akademie e.V.

Die Einführung des BRSG hat noch nicht die gewünschten Erfolge gezeigt. Es ist dringend geboten und notwendig auf politischer Ebene nachzuarbeiten. Dies bezieht sich auf alle 3 Säulen der Alterssicherung. Die Herausforderungen für 2019 stehen denen von 2018 in nichts nach. Wir, als Pensions-Akademie, wollen und werden unseren Beitrag leisten.

Karl-Peter Bertzel, Beiratsmitglied der Pensions-Akademie e.V. und ProCepta Service eG

Neben regulatorischen Anforderungen (EZB-/EIOPA-Meldewesen) stehen auch in 2019 die Kapitalmärkte im Fokus unserer Aktivitäten. Auch nach der Ankündigung des Endes der Ankaufspolitik der EZB werden Niedrigzinsniveau, politische Unsicherheit und hohe Volatilitäten die primären Herausforderungen der Kasse bestimmen. Weiterhin sind die digitalen Anforderungen bezüglich Informationspolitik so umzusetzen, dass insgesamt effizienter kommuniziert werden kann.

Andreas Fritz, Beiratsmitglied der Pensions-Akademie e.V. und Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft

Wie schnell ist mal wieder nichts passiert – die Umsetzung des Betriebsrentengesetzes!

Harald Brandes, Beiratsmitglied der Pensions-Akademie e.V. und Rundfunkrat Hessischer Rundfunk

In Anbetracht der gesetzlichen Rentenentwicklung in der Zukunft bedarf es der Entwicklung kluger Modelle der bAV in Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern. Diese Betriebsgrößenklasse umfasst mehr als 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland. Gelingt dies nicht, bleiben große Teile der Beschäftigten allein auf die gesetzliche Rente angewiesen und gefährden damit ihr Wohlstandsniveau im Alter erheblich. Bisher bekannte Modelle der betrieblichen oder auch überbetrieblichen Altersversorgung für Mitarbeiter kleiner Betriebe bleiben ganz überwiegend weit hinter den Erwartungen zurück.

Stefan Prey, Vodafone GmbH

Die bAV muss und wird digitaler, kundenorientierter und einfacher werden.
Und mit Kunde meine ich meine Mitarbeiter. Also letztendlich alle Arbeitnehmer.

Heribert Karch, MetallRente GmbH

2019 wird das Jahr des Change Prozesses in der bAV. Vorbereitungsprozesse im SPM werden sich verdichten. Möglicherweise werden wir ein erstes Modell sehen.

Niclas Bamberg, TÜV NORD Service GmbH & Co. KG

Das vergangene Jahr sollte uns auf die erste Stufe des BRSG vorbereitet haben. Doch die wahre Herausforderung sehe ich in der renditeorientierten Anlage von Rückdeckungsmitteln im Niedrigzinsumfeld und damit in starken Partnern in der Finanzdienstleistungsbranche.

Andre Cera, Otto Group

In 2019 wird sich zeigen, ob den Softwareanbietern die technische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitgeberzuschuss gelingt oder nicht. Ungenauigkeiten in der Berechnung, die zu Lasten der Arbeitgeber gehen, dürfen auf keinen Fall hingenommen werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Anforderungen an Arbeitgeber, Versicherer und Payroll-Anbieter in Einklang gebracht werden können.

Iris Cremer, Boehringer Ingelheim Corporate Center GmbH

Eine gute Absicherung unserer Mitarbeiter und auch ihrer Familien ist uns als Familienunternehmen sehr wichtig. Deshalb haben wir für alle Mitarbeiter ein sehr gutes Angebot im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Wir wissen, dass nur Mitarbeiter, die das Angebot ihres Arbeitgebers kennen und auch verstehen, es auch richtig nutzen. Daher werden wir uns 2019 verstärkt um eine verbesserte Kommunikation und Information kümmern und dabei auch Möglichkeiten, die uns die Digitalisierung bietet einsetzen, wo immer sie für alle Beteiligten Mehrwert schaffen.

Marco Herrmann, BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G.

Die an der bAV Beteiligten werden sich mit den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auseinanderzusetzen haben. Insbesondere die arbeitgeberseitige Weitergabeverpflichtung der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge wird sich dem Praxistest unterziehen müssen. Es wird sich zeigen, ob Tarifvertragsparteien die Idee einer reinen Beitragszusage als verhandlungsfähig einschätzen, oder ob der gesetzgeberische Gedanke, die weitere Verbreitung der bAV mittels dieser Zusageform zu fördern, nicht verfängt. Und wie sieht dann eine Reaktion des Gesetzgebers aus? Politisch wird die Diskussion über die Sozialversicherungspflicht der bAV-Leistungen weitergeführt werden. Das EbAV-II-Umsetzungsgesetz wird die Versorgungseinrichtungen stark beschäftigen. Digitalisierungsaspekte werden auch in der bAV weiter an Relevanz gewinnen. Bei anhaltend herausfordernden Kapitalmarktverhältnissen werden auch die Diskussionen im Niedrigzinsumfeld fortgeführt werden. Assetklassen-übergreifend ist ein sehr herausforderndes Kapitalmarktjahr zu erwarten, im Wesentlichen bedingt durch die Resonanz auf politische Risiken, die Zinswende in den USA sowie aufkommende Rezessionsängste.

Dr. Marco Arteaga, DLA Piper UK LLP

2019 dürfte den Aufstieg der Sozialpartnermodelle zeigen. Sieht man sich nämlich die verschiedenen rentenpolitischen Konzepte an, die derzeit diskutiert werden, dürfte es zu den Sozialpartnermodellen nicht allzu viele Alternativen geben. Jedenfalls keine solchen, die nicht nur die Theorie bereichern, sondern auch umsetzbar sind und zugleich auf Effizienz, Eigenverantwortung und Gestaltungsfreiheit in der Wirtschaft setzen.

Univ.-Prof.Dr. Henry Schäfer, Universität Stuttgart und EccoWorks GmbH

Die Folgen des Klimawandels machen vor Vorsorgeeinrichtungen nicht Halt! Aber nur wenige praktizieren bereits den Ausschluss einzelner Branchen, etwa der Kohlebranche, messen ihren „Carbon Footprint“ oder kombinieren Ausschluss- mit Positivkriterien. Der regulatorische Druck hierzu vor allem aus Brüssel wird immer greifbarer. Bereits heute schon in EbAV II angesprochen werden Risiken der Kapitalanlage, die im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen. Auch wenn der ohnehin schon hohe regulatorische Druck bei Vorsorgeeinrichtungen durch „Klima und Nachhaltigkeit“ erhöht wird, sollte die Devise für 2019 sein: Klimavorsorge ist besser als Nachsorge!“

Sven Reuss, Commerzbank AG

Der HGB Zins sinkt weiter. Wird die Ausfinanzierung nicht erhöht, fällt die Ausfinanzierungsquote bis 2022 um ca. 20 Prozent. Das Thema ‚Ausfinanzierung‘ ist also in allen seinen Facetten aktueller denn je. Und ein neues spannendes Thema rutscht auf der Agenda nach oben: „Welche Auswirkungen wird die Euribor Umstellung mit sich bringen?“

Ralf Bräuer, Spängler IQAM Invest GmbH

Ohne positiven Realzins wird 2019 erneut ein verlorenes Jahr für die betriebliche Altersversorgung. Solange 100 gesparte Euro in 30 Jahren nur noch die Hälfte wert sind, macht eine betriebliche oder private Altersvorsorge unter praktischen Gesichtspunkten keinen Sinn. Herr Draghi muss aufhören Staatsfinanzen zu subventionieren und Sparer zu enteignen. Ansonsten bezahlen wir eine Rechnung in ungewisser Höhe für die Fehler der Vergangenheit und ohne Perspektive für die Zukunft.“

Dr. Torsten Köpke

2019 wird es in noch weiter verstärkter Form darum gehen, aus dem sorgfältig abgewogenen und kontrollierten Risiko der Kapitalanlage den maximal möglichen Ertrag zu erzielen. Dies ist angesichts der weiterhin hohen politischen Unsicherheiten ein Kraftakt, der die Bedeutung von Augenmaß und „Ruhiger Hand“ noch weiter zunehmen lässt. Die Verwendung der bereits langjährig genutzten Pfade wird sicherlich nicht zur Aufgabenerfüllung ausreichen!

Peter Maier, BVI

In 2019 wird es für die bAV wesentlich von den Sozialpartnern abhängen, ob die neuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes genutzt werden. Spannender wird 2019 für die private Altersvorsorge, weil jetzt konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Riester-Rente auf dem Tisch liegen, die in die politische Diskussion einfließen.

 

Diesen und weiteren Themen wird sich auch unsere kommende Fachtagung am 5. Februar 2019 in Frankfurt am Main widmen. Wir freuen uns, Sie auch dort als Gast begrüßen zu dürfen.