Diskussion zum Betriebsrentenstärkungs- und Investmentsteuerreform-Gesetz

Senior Round Table der Pensions-Akademie diskutiert Betriebsrentenstärkungs- und Investmentsteuerreform-Gesetz
  • Peter Maier, deutscher Fondsverband BVI: „Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist der richtige Schritt in die richtige Richtung“
  • Positive Erfahrungen mit Opting-Out am Beispiel Dänemark
  • Jan Andersen, Jyske Capital: „Das dänische Pensionssystem ist gut reformiert und weiter als in Deutschland, aber noch lange nicht ideal“
  • Investmentsteuerreformgesetz ab 2018 bringt wesentliche Änderungen bei der Fonds-Besteuerung

Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) müssen sich ab 2018 auf einige gesetzliche Änderungen einstellen. Eine der grundlegendsten ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), eine umfassende bAV-Reform der Bundesregierung, die erst kürzlich den Bundestag passiert hat und bereits ab 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. „Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist der richtige Schritt in die richtige Richtung und wird zur Verbreitung der bAV in Deutschland beitragen“, fasste Peter Maier, Leiter Steuern, Altersvorsorge und Statistik beim deutschen Fondsverband BVI im Rahmen seines Vortrags beim jüngsten Senior Round Table der Pensions-Akademie in Frankfurt zusammen.

Zu den „sinnvollen Maßnahmen“ des BRSG zur stärkeren Verbreitung der bAV würden laut Peter Maier ein Opting-Out als „sanfter Zwang“, eine reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell sowie die Einführung eines bAV-Förderbetrags für Beschäftigte mit geringem Einkommen gehören. Maier betonte beim Senior Round Table, dass insbesondere durch die reine Beitragszusage die Bereitschaft der Arbeitgeber erhöht werde, eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Denn das BRSG sieht den Wegfall von Garantien für die Höhe späterer Leistungen vor und damit eine Enthaftung der Arbeitgeber. Diese verpflichten sich lediglich zu einer Zahlung des vereinbarten Beitrags an die Versorgungseinrichtungen. Darüber hinaus plädierte Maier für eine Ausdehnung der geplanten neuen Regelungen auch außerhalb des Sozialpartnermodells.

Beim Thema Opting-Out lohne sich der Blick auf andere Länder, die bereits positive Erfahrungen mit dieser Quasi-Verpflichtung gemacht haben, so Maier. Eines der Beispiele, der dänische Pensionsmarkt, wurde beim Senior Round Table ebenfalls beleuchtet. „Das dänische Pensionssystem ist gut reformiert und weiter als in Deutschland“, sagte Jan Andersen, Vice President Client Relations von der dänischen Fondsgesellschaft Jyske Capital beim Senior Round Table. In Dänemark gibt es zwar auch die Dreiteilung wie in Deutschland in staatliche Rente, Betriebsrente sowie private Vorsorge. Allerdings ist die betriebliche Altersvorsorge in Dänemark bereits seit etlichen Jahren durch ein Opting-Out obligatorisch. Im Gegenzug heißt das, Arbeitnehmer müssten sich aktiv gegen eine bAV entscheiden. Als Folge verfügen dort erheblich mehr Erwerbstätige über eine bAV. Während sich der Verbreitungsgrad in Dänemark auf rund 90 Prozent beläuft, ist er in Deutschland mit momentan ca. 60 Prozent deutlich niedriger. Je nach Branche und Größe der Unternehmen liegt die Durchdringungsquote hierzulande sogar noch signifikant unter diesem Wert. Allerdings sei nach Angaben von Jan Andersen das dänische Pensionssystem „noch lange nicht ideal“ und stelle lediglich eine Zwischenlösung für die dringendsten Probleme dar. Andersen verwies dabei auf die Einführung einer steuerfreien Obergrenze für Einzahlungen in die private Altersvorsorge sowie auf die Anpassung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung, die in Dänemark künftig alle fünf Jahre vorgesehen ist. Bereits bis zum Jahr 2022 und damit sieben Jahre früher als in Deutschland steigt das reguläre Renteneintrittsalter bei den Dänen von 65 auf 67 Jahre. Berechnungsgrundlage für diese Anpassung ist eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 15 Jahren.

Ein weiterer Themenschwerpunkt beim Senior Round Table war das Investmentsteuerreformgesetz, das ebenfalls ab Januar 2018 in Deutschland in Kraft tritt. So wurden auf der Veranstaltung der Pensions-Akademie auch die Auswirkungen auf die Fondsanlage für Einrichtungen der bAV beleuchtet. Zum Hintergrund: In Deutschland aufgelegte Fonds müssen – wie bislang schon im Ausland aufgelegte Fonds – ab 2018 Steuern in Höhe von 15 Prozent aus dem Fondsvermögen auf deutsche Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien zahlen. Inländische Investmentfonds waren bislang steuerfrei, es mussten lediglich die Anleger die Erträge versteuern. Nun werden grundsätzlich sowohl Anlegerebene als auch die Fondsebene besteuert. Laut Peter Maier komme es dennoch unter dem Strich nicht zu Steuererhöhungen. Insgesamt sei im Einzelfall die optimale Ausgestaltung, abhängig von der Art der Erträge sowie dem Typus des Anlegers, zu prüfen. Zusätzlich wurde auf den erhöhten administrativen Aufwand der Vertragsanpassungen auf Seiten der Kapitalverwaltungsgesellschaften hingewiesen.

Die nächste Fachtagung der Pensions-Akademie, auf der aktuelle Themen der Altersversorgung in Deutschland mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Verbandswesen und Gewerkschaft näher diskutiert werden, findet am 14. September 2017 in Frankfurt statt. Der nächste Senior Round Table ist für den 17. November 2017 vorgesehen. Nähere Informationen folgen.

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