Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist nun gut ein Jahr alt. Unser Beiratsmitglied Andreas Fritz, Vorstand der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft VVaG, und seine Kollegen Cornelia Rütters und Oliver Möbs haben das zum Anlass genommen, die initiierten Impulse des Gesetzgebers einmal mit einem praxisbezogenen Blick näher zu betrachten.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit seinen vielfältigen Neuerungen zur Gestaltung betrieblicher Altersversorgung (bAV) beschäftigte die unterschiedlichsten Zielgruppen schon lange vor seiner Verabschiedung im Sommer vergangenen Jahres. Die Autoren beleuchten die bisherigen Auswirkungen des Gesetzes und die daraus resultierenden Veränderungen der bestehende betriebliche Altersversorgungslandschaft in Deutschland in ihrer detaillierten Ausarbeitung, welche wir Ihnen als PDF-Format zum Download zur Verfügung stellen.
Nach der genauen Betrachtung der neuen Impulse des BRSG durch den Gesetzgeber sind Fritz und seine Kollegen zu folgender Schlussfolgerung gekommen: Positiv hervorzuheben ist die deutliche Vereinfachung der bAV in Deutschland. Der Pragmatismus bei der Modifikation der steuerlichen Fördermöglichkeiten kann als eine vorbildliche Vereinfachung angesehen werden. Dies wiederum treibt die gewünschte Stärkung der bAV in Deutschland voran. Zwar kann durch die Vereinfachung und Förderung von einer wahrscheinlichen Stärkung der betrieblichen Altersversorgung als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung gesprochen werden, ob dies jedoch ausreicht, um die vom Gesetzgeber durch das verabschiedete Gesetz erhoffte Zielgröße zu erreichen, bleibt laut Autoren zunächst ungewiss. Die angekündigte Evaluation wird weitere Entwicklungen zeigen. Deutlicher Optimierungsbedarf wird jedoch nach wie vor bei der reinen Beitragszusage und dem Geringverdienermodell gesehen. Die hohen und sehr statischen Voraussetzungen des Geringverdienermodells und die alleinige Verlagerung der Verantwortung auf die Sozialpartner stellt weiterhin eine große Herausforderung dar.
Jenseits aller Chancen und Herausforderungen, die das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit sich bringt, bleibt eine grundlegende Fragestellung bestehen. Wie lässt sich zukünftig in der Erwerbsphase von Arbeitnehmern „frisches Geld“ in so signifikanter Höhe generieren, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bAV-Leistungen in entsprechender Höhe flächendeckend für ein gedeihliches Auskommen im Alter zur Verfügung stehen?
Der vollständige Beitrag steht Ihnen unter folgendem Link zum freien Download zur Verfügung. Download(PDF)
Cornelia Rütters ist Juristin und Leiterin Recht bAV bei der der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft VVaG, Oliver Möbs ist Jurist und bAV-Spezialist und Andreas Fritz ist Vorstand der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft VVaG und Beiratsmitglied der Pensions-Akademie.