EIOPA und die deutsche bAV?

Ein aktueller und wichtiger Diskurs zwischen Harmonisierung und Zuständigkeit

Nach Banken und Versicherungen rücken zunehmend auch Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) in den Fokus europäischer Aufsichtsbehörden und ihrer Regularien. Doch wie können europaweit avisierte Richtlinien und nationale Interessen miteinander funktionieren oder aufeinander abgestimmt werden, um letztlich eine solide, risikogerechte Aufsicht zu gewährleisten – ohne die EbAV hierzulande zu übergehen oder zu überfordern?

Unter dieser Frage stand die Diskussion beim letzten Senior Round Table der Pensions-Akademie.

Viele Fragen und der entsprechende Kontext rund um die EIORP-II-Richtlinie und deren Bedeutung für den deutschen wie europäischen Pensionsmarkt standen beim jüngsten Senior Round Table der Pensions-Akademie auf der Agenda. Dabei diskutierten Vertreter deutscher Pensionseinrichtungen mit Frau Hack (EIOPA) und Frau Dr. Schmid (aba). Bereits im Vorfeld war abzusehen, dass bei diesem Teilnehmerkreis eine gleichermaßen abwechslungsreiche wie kontroverse Diskussion zu erwarten war. „Wir wurden nicht enttäuscht …“ – so die Meinung eines EbAV-Vertreters.

EIOPA: Grundlagen und Anspruch

Für den thematischen Einstieg wurden Aufgabe und Zielsetzung der EIOPA noch einmal einer detaillierten Betrachtung unterzogen. Auch wenn im Verlauf des Diskurses zu Recht darauf verwiesen wurde, dass nicht die EbAV für die Finanzmarktkrise verantwortlich und somit auch nicht der Auslöser neuer Aufsichtspflichten waren und sind. Diese neue europäische Finanzaufsicht soll die Qualität der nationalen Aufsicht in den jeweiligen Mitgliedsstaaten verbessern, die Beaufsichtigung grenzüberschreitend tätiger Gruppen (Einrichtungen) stärken und ein einheitliches europäisches Regelwerk für alle Finanzinstitute im Binnenmarkt einführen und etablieren auch im Hinblick auf das Pensionswesen.

Mehr Kommunikation wagen

Bis dato galten für die EbAV einzig die nationalen Regularien und Reportingpflichten – und diese waren zumindest hierzulande bereits durchaus anspruchsvoll. Das könnte auch die EIOPA durchaus (an)erkennen, ehe zusätzliche Reportinganforderungen in den Raum gestellt werden, ohne diese zielführend zu kommunizieren. Denn bereits beim Thema des zukünftigen Ausmaßes der angestrebten Harmonisierung des europäischen Pensionsmarktes zeigt sich, dass derzeitige Theorie und zukünftige Praxis noch weit entfernt voneinander sind. Zumindest was letztlich den konkreten Kreis der Teilnehmer und damit potentieller Ansprechpartner der EbAV betrifft. Denn bisher sind von nahezu 113.000 existierenden EbAV in den EU-Mitgliedssaaten sage und schreibe gerade einmal 79 grenzüberschreitend tätig. Und davon entfallen bereits 2/3 auf britische EbAV. Von den essentiellen Auswirkungen eines Brexits in dieser Hinsicht ganz abgesehen, schrumpft der aktuelle Kreis also schnell zu einem „Pünktchen“ auf einer europäischen Agenda, die EIOPA und bAV in Einklang bringen soll. Vielleicht könnte die Kommunikation der EIOPA auch diese Verhältnismäßigkeit stärker berücksichtigen.

Doppelt ambitioniert – aber nur EINE Strategie?

Ebenso scheinen die doppelten Ambitionen der EIOPA, die Verbesserung eines funktionierenden EU-Binnenmarktes und des Verbraucherschutzes, durch eine bloße Stärkung der entsprechenden Aufsicht nicht zielführend. Zumal die bAV-Materie sich wesentlich komplexer gestaltet und nicht mit herkömmlichen Dimensionen eines EU-weiten Verbraucherrechts zu fassen ist. Auch dürfte die Umsetzung dieses Anspruchs voraussichtlich mit einer Schwächung der nationalen Aufsicht einhergehen. Dennoch wurde in der Diskussion das Argument bekräftigt, dass die EbAV an den Kapitalmärkten mit für die Stabilität des Finanzsystems relevant sind und somit eine konsolidierte Statistik oder Herangehensweise auf EU-Basis durchaus Vorteile mit sich bringen kann.

Harmonie klingt anders

Gerade der tiefergehende Einblick in das Zusammenspiel zwischen nationaler und internationaler Aufsicht wäre ein geeigneter fachlicher Rahmen gewesen, z. B. auch auf die konkreten Absichten hinsichtlich eines zukünftigen Berichtswesens der EbAV an die EIOPA noch tiefer einzugehen. Hier blieb es seitens der EIOPA-Vertreterin, Frau Hack, bei der zentralen Aussage, dass anders als derzeit mitunter befürchtet keine zusätzlichen Informationspflichten und damit kein weiterer zeitlicher und finanzieller Aufwand für die EbAV vorgesehen sind. Die EIOPA sehe ihre zentrale Aufgabe laut eigener Darstellung eher darin, eine Harmonisierung des Berichtswesens zwischen nationaler Versicherungsaufsicht (BaFin), lokaler und europäischer Finanzaufsicht (z.B. Bundesbank und EZB) zu ermöglichen und somit insgesamt eine positive Wirkung (Reduzierung) im Bereich zukünftiger Berichtspflichten zu erzielen. Wir dürfen gespannt bleiben, wie sich dieser Prozess weiter gestaltet.

Wie weit werden die Meldepflichten gehen?

Denn angesichts der Häufung von Meldepflichten in den vergangenen Monaten auf nationaler Ebene (Abfrage zu Cum-Cum-Geschäften und zu Cyberrisiken, „normale“ jährliche BaFin-Prognoserechnung etc.) herrschten einige Zweifel, ob und inwiefern hier die Vernunft und damit die weitere Praktikabilität siegt. Beziehungsweise wie die Interessen der beaufsichtigten Unternehmen und ihrer Versicherten mit den gerechtfertigten europäischen Interessen für eine Stärkung der Finanzaufsicht in Einklang gebracht werden können. Andernfalls besteht sicherlich die Gefahr, dass eine weitere Flut von regulatorischen (Berichts-)Anforderungen Form und Größe annimmt, die von den deutschen EbAV kaum noch zusätzlich zu stemmen wären. Das Gros der Teilnehmer dürfte ein entsprechend vehementes Dementi seitens Frau Hack mit Erleichterung zur Kenntnis genommen haben.

Für die EbAV zügig Licht ins Dunkel bringen

So aufschlussreich auch der 7. Senior Round Table der Pensions-Akademie verlief, die Vertreter deutscher Pensionseinrichtungen tappen in wichtigen Punkten immer noch im Dunkeln. Der EIOPA wäre also in jedem Fall zu mehr klarer Kommunikation zu raten, um so auch ein verstärktes Marketing für die eigene Sache zu betreiben. So müsste ziemlich schnell geklärt werden, wer (BaFin, EZB, EIOPA) nun in den kommenden Monaten welche konkreten Informationen von den betroffenen Institutionen abfragen wird. Genauso interessant ist es, wie die geplanten Berichtswege genau verlaufen. Erstrebenswert wäre zudem, etwa die BaFin als zentralen Ansprechpartner zu installieren. Und es gilt eindeutig zu klären, ob eben auf der Kostenseite mit zusätzlichen Abgaben oder anderweitigen Belastungen für die einzelnen EbAV zu rechnen ist – oder eben hoffentlich nicht.

Autor: Karl-Peter Bertzel, Beiratsmitglied der Pensions-Akademie e.V.