Pensions-Akademie diskutiert Betriebsrenten-Entwicklung in Europa

  • Thomas Mann, Mitglied des Europäischen Parlaments: „EbAVs sind nicht mit beliebigen Finanzdienstleistern über einen Kamm zu scheren.“
  • Dr. Marco Arteaga, bAV-Gutachter der Bundesregierung: „Die Erhöhung der für die bAV steuerfrei nutzbaren Beitragsbemessungsgrenze fällt noch zu gering aus“.
  • Frank G. Vogel, Vorstandsvorsitzender der Pensions-Akademie: „Höhere Transparenz in der bAV dringend notwendig“

Die Pensions-Akademie hat – ein Jahr nach Gründung der Denkfabrik und Plattform der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – den vierten Senior Round Table in Frankfurt durchgeführt. Mit hochkarätigen Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft wurden aktuelle Entwicklungen der bAV in Europa diskutiert.

Thomas Mann, Mitglied des Europäischen Parlaments, betonte, dass die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) von Solvency II, einem Regelwerk der EU-Kommission zur grundlegenden Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa, ausgenommen bleiben. So seien die EbAVs nicht mit beliebigen Finanzdienstleistern über einen Kamm zu scheren; vielmehr würden sie einen sozialen Zweck erfüllen. Immerhin gebe es 75 Millionen Europäer, die Anspruch auf eine bAV haben bei insgesamt 125.000 bAV-Anbietern, 84 davon sind grenzüberschreitend aktiv.

Eines der Hauptthemen des bAV-Forums war der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegte Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz, das ab 2018 in Kraft treten soll. Dr. Marco Arteaga, Partner der global tätigen Anwaltskanzlei DLA Piper und bAV-Gutachter der Bundesregierung, erklärte beim Senior Round Table, der darin angedachte Steuerfreibetrag von 7 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sei nach seiner Auffassung zu gering. Dr. Arteaga schlug eine Anhebung auf 10 bis 15 Prozent vor – zumindest jedoch 8 Prozent mit nutzbarer Durchschnittsbildung wie früher bei § 40b EStG (Pauschalbesteuerung). Denn in der Regel sei es in den Unternehmen nahezu unvermeidbar, einen weiteren Durchführungsweg zu nutzen, da der steuerliche Rahmen nach § 3 Nr.63 EStG mit einer gewissen Steuerbefreiung der Beiträge in der Ansparphase schlicht nicht ausreicht. Meist ist dies eine rückgedeckte Unterstützungskasse. Allerdings folgt sie ganz anderen arbeitsrechtlichen Regeln, vor allem beim vorzeitigen Ausscheiden ist ein schlichtes „Mitgeben“ der Police nicht möglich. Zwar stieß eine mögliche Durchschnittsbildung auf Zustimmung der anderen Teilnehmer des Senior Round Table. Allerdings sahen diese in der Erhöhung des steuerfreien Rahmens keine geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Teilnahme und Umsetzung der bAV.

Arbeitsrechtlich befürwortet Dr. Arteaga die Neuerungen, zu denen der bAV-Förderbeitrag für Geringverdiener gehört sowie die reine Beitragszusage, die Dr. Arteaga als Weiterentwicklung der „sowieso im aktuellen Zinsumfeld nicht umsetzbaren“ Beitragszusage mit Mindestleistung einstuft. Gut sei, so Dr. Arteaga, dass das Betriebsrentenstärkungsgesetz keinen Eingriff in bestehende Versorgungssysteme vorsieht. Vielmehr soll ein zusätzliches System geschaffen werden für eine größere Verbreitung der bAV, um so die bisher „Unversorgten“ sowie Unternehmen ohne bAV zu erreichen. Aus diesem Grund verstehe er die allerorts aufkommende Kritik nicht immer. Dr. Arteaga erstellte für das BMAS das Rechtsgutachten zur Weiterentwicklung des „Sozialpartnermodells Betriebsrente“, das eine der maßgeblichen Grundlagen für den Rentenentwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes darstellte.

Aufgrund der Risikoverlagerung durch den Wegfall von Rentengarantien müsse die administrative Seite stärker gefordert werden, um einen größeren Sicherheitsfaktor für die bAV-Begünstigten zu schaffen, betonte Frank G. Vogel, Geschäftsleiter der KAS BANK N.V. – German Branch und Vorstandsvorsitzender der Pensions-Akademie. Er hält eine höhere Transparenz in der bAV, zum Beispiel bei den Kosten und Risiken, daher für dringend notwendig. Andere Länder wie die Niederlande seien in dieser Entwicklung bereits bedeutend weiter als Deutschland.

Konsens bestand bei allen Teilnehmern des Senior Round Table darüber, dass die Kommunikation eine große Herausforderung beim Sozialpartnermodell sein werde.

Auch im kommenden Jahr plant die Pensions-Akademie wieder drei Senior Round Table sowie zwei Fachtagungen für ein größeres Publikum.

Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen:
Frank Vogel
Vorstand (Vorsitzender) Pensions-Akademie
Tel. +49 69 5050 679 20
E-Mail: frank.vogel@pensions-akademie.de
Jürgen Scharfenorth
Vorstand (stellv. Vorsitzender) Pensions-Akademie
Tel.: +49 6184 909 63 55
E-Mail: juergen.scharfenorth@pensions-akademie.de
Presseanfragen
Susanne Ludwig
Marketing Kommunikation Pensions-Akademie
Tel. +49 69 5050 679 21
E-Mail: susanne.ludwig@pensions-akademie.de
Axel Mühlhaus, Peggy Kropmanns
edicto GmbH
Tel.: +49 69 90 55 05 52
E-Mail: amuehlhaus@edicto.de

Die Presse-Information als  PDF-icon Download (PDF-Datei).